Verordnung (EU) über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Hauptziel ist die Minimierung des Beitrags der EU zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung, wodurch die globale Entwaldung und Waldschädigung sowie Treibhausgasemissionen und Biodiversitätsverlust verringert werden. Die Gefahr, dass Erzeugnisse aus Lieferketten, die in Verbindung mit Entwaldung/Waldschädigung stehen, am EU-Markt in Verkehr gebracht oder exportiert werden wird minimiert. Außerdem wird dadurch die EU-Nachfrage und der Handel mit legalen und “entwaldungsfreien” Rohstoffen und Erzeugnissen gesteigert. Unternehmen haben umfangreiche Sorgfalts- und Dokumentationspflichten zu erfüllen