Die BatVO gilt grundsätzlich ab 18. Februar 2024 und regelt die Maßnahmen zur Verhinderung negativer Umweltauswirkungen von Batterien aller Art. Zusätzlich zu den Kennzeichnungsvorschriften und dem verpflichtenden QR-Code zum Abruf von Informationen über Kapazität, Leistung, Haltbarkeit, chemische Zusammensetzung und verpflichtender getrennter Entsorgung wird für Batterien über 2 kWh Speicherkapazität ab Februar 2027 auch ein digitaler Batteriepass verlangt.
Die Umsetzung des Batteriepasses folgt den Bestimmungen der Ökodesignrichtlinie für einen digitalen Produktpass. Der Batteriepass ist also ein digitaler Produktpass mit den Informationen welche für Batterien verpflichtend festgelegt sind.