Die Aktualisierung der EU Verpackungsrichtlinie 94/62/EG beinhaltet Maßnahmen zur grundsätzlichen Vermeidung von Verpackungsabfällen und zur Förderung der Wiederverwertung und des Recyclings sowie alternativer Verwertung von Verpackungsabfällen um im Sinne des Überganges zur Kreislaufwirtschaft die Entsorgung von Verpackungsabfällen zu vermeiden. Dazu werden die EU-Mitgliedsstaaten zu Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils an Mehrwegverpackungen verpflichtet und müssen bestimmte Recyclingziele erfüllen:
Bis 31.12.2025 müssen mindestens 65% (nach Gewicht) der Verpackungsabfälle wiederverwertet werden, bis 31.12. 2030 mindestens 70%. Dazu sind bis zum Jahr 2024 Systeme einzuführen, welche die Herstellerverantwortung für Rückgabe und Sammlung von gebrauchten Verpackungen und Verpackungsabfällen sicher stellen.