OIB Richtlinie 7

OIB Richtlinie 7

Voraussichtlich 2027

Die Richtlinie der OIB, welche auch als Marktüberwachungseinrichtung nach EU-BPVO tätig ist sind entsprechend den Grundanforderungen für Bauwerke in der europäischen Bauproduktenverordnung (BPV) zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU 305/2011) gegliedert:

  1. mechanische Festigkeit und Standsicherheit,
  2. Brandschutz,
  3. Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz,
  4. Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit,
  5. Schallschutz,
  6. Energieeinsparung und Wärmeschutz sowie
  7. nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen.

Nur für Grundanforderung 7 gibt es bisher keine OIB-Richtlinie, sie wird für 2027 aufgrund der Umsetzungspflicht der EU Gebäuderichtlinie erarbeitet und besagt dass ein Bauwerk derart entworfen, errichtet und abgerissen werden muss, dass die natürlichen Ressourcen nachhaltig genutzt werden und:

  • Das Bauwerk, seine Baustoffe und Teile müssen nach dem Abriss wiederverwendet oder recycelt werden können;
  • das Bauwerk muss dauerhaft sein;
  • für das Bauwerk müssen umweltverträgliche Rohstoffe und Sekundärbaustoffe verwendet werden.
Mehr Informationen:
OIB - Richtlinie 7

Taxonomie Verordnung

Offenlegungs Verordnung

Energie-Effizienz RL

Entwaldungs Verordnung

Lieferketten Richtlinie

Ökodesign Verordnung

Bauprodukten Verordnung

Batterie Verordnung

Textilkennz. Verordnung

Renaturierung Verordnung

Reparatur Richtlinie

Gebäude Richtlinie

Verpackungs Richtlinie

Kritische Rohstoffe

CO2 Grenzausgleich

OIB Richtlinie 7

Digitaler Produktpass

Nachhaltigkeits-Berichte

Projekt-Partner

Partner linkedBIM

inndata Datentechnik

www.digital-product-passport.at

inndata Datentechnik

inndata Datentechnik GmbH,
Amraserstraße 25
A-6020 Innsbruck
www.inndata.at
handle@eurobau.com
Tel.: +43(0)512/362233
Telefax: +43(0)512/362233-9

www.digital-product-passport.at

Impressum
Datenschutz­erklärung
Kontakt

Gefördert von