Übersicht rechtliche Rahmenbedingungen des Green Deals

Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL)

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Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL)

Die Industrieemissionsrichtlinie ist das wichtigste EU-Instrument zur Regulierung der Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen, darunter große Intensivtierhaltungsbetriebe. Auf die Anlagen, die durch die bereits bestehende Richtlinie geregelt werden – darunter Kraftwerke, Raffinerien und Abfallbehandlungsanlagen – entfallen rund 40 % der Treibhausgasemissionen und 20 % der Schadstoffemissionen in Luft und Wasser.
Um die Industrieemissionen weiter zu verringern, werden mit der überarbeiteten Richtlinie mehr große Intensivtierhaltungsbetriebe, darunter Schweine- und Geflügelhaltungsbetriebe, in den Anwendungsbereich der überarbeiteten Richtlinie aufgenommen. Bergbautätigkeiten und Batterieherstellung in großem Maßstab werden ebenfalls in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufgenommen; vorbehaltlich einer Überprüfung durch die Kommission kann der Anwendungsbereich auch auf Industrieminerale ausgeweitet werden.

Ziele

Verringerung der Industrieemissionen Schutz von Ökosystemen




Zeitplan
5. August 2024
Richtlinie tritt in Kraft
Bis 2026
EU-Kommission muss bewerten, wie die Emissionen aus der Rinderhaltung und aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen am besten begrenzt werden können.
Bis 1. Juli 2026
Richtlinie muss in nationales Gesetz umgesetzt werden.
Bis 2028
EU-Kommission prüft die Umsetzung der Richtlinie unter Berücksichtigung von Zukunftstechniken.
Bis 1. September 2034
Richtlinie ist für neue (Haupt-) Tätigkeiten umzusetzen.
Die Mitgliedstaaten werden wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen für den Fall der Nichteinhaltung der Richtlinie festlegen. Bei schweren Verstößen können Betreiber zur Zahlung von Sanktionen in Höhe von mindestens 3 % ihres Jahresumsatzes in der Union verpflichtet werden. Mit der Richtlinie wird ferner für Personen, deren Gesundheit beeinträchtigt wurde, das Recht eingeführt, von Personen, die gegen die Richtlinie verstoßen, Schadensersatz zu verlangen.