Das Ziel ist die Verbesserung sozialer und ökologischer Standards entlang globaler Aktivitätenketten, also die Einhaltung der Menschenrechte und der Schutz der Umwelt. Unternehmen sollen potenzielle negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt ermitteln, abstellen, abschwächen oder verhindern. Dazu sind umfangreiche Sorgfalts- und Dokumentationspflichten zu erfüllen sowie geeignete Maßnahmen zu treffen, um allfällige Missstände abzustellen. Die Richtlinie gilt sowohl für Produkte als auch für Dienstleistungen und umfasst alle Aktivitäten vom Einkauf über Entwicklung, Produktion, Lagerung, Vertrieb, Transport, sowie Abfallwirtschaft.
Auch Unternehmen, die nicht direkt von der Richtlinie betroffen sind, sollten sich rechtzeitig mit dem EU-Lieferkettengesetz beschäftigen, da betroffene Unternehmen die Sorgfaltspflichten an Unternehmen weitergeben, die Teil ihrer vor- bzw. nachgelagerten Aktivitätenkette sind.