Übersicht rechtliche Rahmenbedingungen des Green Deals

Lieferkettenrichtlinie CSDDD

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Lieferkettenrichtlinie CSDDD

Das Ziel ist die Verbesserung sozialer und ökologischer Standards entlang globaler Aktivitätenketten, also die Einhaltung der Menschenrechte und der Schutz der Umwelt. Unternehmen sollen potenzielle negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt ermitteln, abstellen, abschwächen oder verhindern. Dazu sind umfangreiche Sorgfalts- und Dokumentationspflichten zu erfüllen sowie geeignete Maßnahmen zu treffen, um allfällige Missstände abzustellen. Die Richtlinie gilt sowohl für Produkte als auch für Dienstleistungen und umfasst alle Aktivitäten vom Einkauf über Entwicklung, Produktion, Lagerung, Vertrieb, Transport, sowie Abfallwirtschaft.

Ziele

Einhaltung der Menschenrechte Schutz der Umwelt

Direkt betroffen sind Unternehmen mit:


Sitz in der EU

mehr als 1.000 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

mehr als 450 Millionen Euro weltweiten Jahresumsatz
Je nach Unternehmensgröße sieht das Gesetz unterschiedliche Übergangszeiträume vor:
ab 26. Juli 2027 für Unternehmen mit
mehr als 5.000 Beschäftigte
mehr als 1.5 Milliarden Euro Umsatz
ab 26. Juli 2028 für Unternehmen mit
mehr als 3.000 Beschäftigte
mehr als 900 Millionen Euro Umsatz
ab 26. Juli 2028 für Unternehmen mit
mehr als 1.000 Beschäftigte
mehr als 450 Millionen Euro Umsatz
Auch Unternehmen, die nicht direkt von der Richtlinie betroffen sind, sollten sich rechtzeitig mit dem EU-Lieferkettengesetz beschäftigen, da betroffene Unternehmen die Sorgfaltspflichten an Unternehmen weitergeben, die Teil ihrer vor- bzw. nachgelagerten Aktivitätenkette sind.

Checkliste - Was ist zu tun?

Erstellen einer Due-Diligence-Policy mit Fokus auf Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und Umwelt für die Implementierung der Sorgfaltspflichten.
Ermitteln der schwerwiegendsten Risiken im Rahmen einer risikobasierten Überprüfung, um festzustellen, wann und wo diese am wahrscheinlichsten auftreten. Auch Stakeholder (Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Betriebsräte und Betriebsrätinnen, Konsumenten und Konsumentinnen, NGOs,...) werden in die Sorgfaltsprüfung miteinbezogen.
Ermitteln der schwerwiegendsten Risiken im Rahmen einer risikobasierten Überprüfung, um festzustellen, wann und wo diese am wahrscheinlichsten auftreten. Auch Stakeholder (Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Betriebsräte und Betriebsrätinnen, Konsumenten und Konsumentinnen, NGOs,...) werden in die Sorgfaltsprüfung miteinbezogen.
Weitergeben der Sorgfaltspflichten an Geschäftspartner und Geschäftspartnerinnen, da es die Sorgfaltspflichten erfordern.
Erstellen eines Berichts über Fortschritte in Bezug auf die Sorgfaltspflichten.
Erstellen eines Klimatransformationsplans.