Es soll verhindert werden, dass Produkte, die in der EU produziert werden, durch Importe mit höherem CO2-Ausstoß ersetzt werden, indem ein CO2-Grenzausgleichssystem eingeführt wird. Denn durch die weniger strengen Klimaschutzmaßnahmen in vielen Nicht-EU-Ländern besteht die Gefahr einer Verlagerung der CO2-Emissionen. Dieses System ist ein wesentlicher Bestandteil des „Fit for 55“-Pakets. Es stellt sicher, dass für Importe die gleichen Emissionspreise anfallen wie für Produkte, die innerhalb der EU hergestellt wurden, denn die Produktion von CO2-intensiven Produkten wird oft in Länder mit einer weniger strengeren Klimapolitik verlagert und so werden Kosten gespart. Der CO2-Ausstoß bei Waren, die in die EU gelangen, wird durch das CO2-Grenzausgleichssystem fair bepreist und eine saubere industrielle Produktion in Nicht-EU-Ländern gefördert.
Er gilt vorerst für Waren, deren Herstellung besonders energieintensiv ist: wie zum Beispiel Eisen und Stahl, Zement oder auch Wasserstoff und Strom sowie Produkte, die in der Wertschöpfungskette vor oder hinter den Produkten liegen. In Zukunft wird der Geltungsbereich auf weitere Sektoren ausgeweitet werden. Die Verpflichtung zur Registrierung von CBAM-Anmeldern und Anmelderinnen wird ab 1. Januar 2025 gelten. In der Übergangsphase bis zum Ende des Jahres 2025 ist es nur notwendig, die Emissionen der eingeführten Waren aus den betroffenen Branchen zu erfassen. Ab 2026 sind Zertifikate gebührenpflichtig zu erwerben. Um die Importeure bei der Erfüllung ihrer CBAM-Verpflichtungen zu unterstützen, wurde ein Übergangsregister (Transitional Registry) entwickelt.