Die EU-Entwaldungsverordnung setzt sich zum Ziel, den Beitrag der EU zur globalen Entwaldung und Waldschädigung zu verringern. Die Rohstoffe Palmöl, Kautschuk, Kaffee, Kakao, Holz, Soja und Rinder, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse (bei Rindern das Fleisch, aber nicht die Milch) dürfen ab 2025 nur dann in der EU in Verkehr gebracht bzw. aus der EU ausgeführt werden, wenn sie legal und nicht auf ehemaligen Waldflächen (=entwaldungsfrei) erzeugt wurden und eine Sorgfaltserklärung vorliegt. Die Verordnung legt umfangreiche Sorgfaltspflichten für den Handel mit diesen Produktgruppen fest, wobei der Geltungsbereich auf Binnenmarkt und Export liegt. Eine Reihe von Folgeerzeugnissen, darunter Schokolade, Möbel, Druckpapier und ausgewählte Palmölderivate (z. B. in Körperpflegeprodukten), unterliegen den Vorschriften ebenfalls.
Der Rat hat seinen Standpunkt zur gezielten Änderung der EU-Entwaldungsverordnung festgelegt und sich darauf geeinigt, den Geltungsbeginn um 12 Monate zu verschieben. Sofern das Parlament zustimmt, werden die Geltungsbeginne wie oben angeführt festgelegt. Entwaldungsfrei bedeutet, dass es auf den Erzeugungsflächen nicht zur Umwandlung von Wäldern in landwirtschaftlich genutzte Flächen kam und dass es keine Erntevorgänge gegeben hat, die nicht nachhaltig sind und zu einer Verringerung oder zu einem Verlust der biologischen oder wirtschaftlichen Produktivität und Komplexität der Waldökosysteme führt. Entwaldungsfrei bedeutet