Übersicht rechtliche Rahmenbedingungen des Green Deals

REACh Verordnung

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REACh Verordnung

REACh (Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien) ist die europäische Chemikalien-Verordnung, welche gefährliche sowie auch ungefährliche Stoffe umfasst. Mit REACH hat sich die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) und die Gestaltung des Sicherheitsdatenblattes verändert.
REACH wurde eingeführt, um ein umfassendes Schutzniveau für den Chemikalienhandel und –gebrauch in Europa zu gewährleisten, um auch in Zukunft Gesundheits- und Umweltschäden vorzubeugen.
Weiters um „Altstoffe“ und „Neustoffe“ auf den gleichen Informationsstatus zu bringen. Es fungiert auch als zentrale Datenbank für alle Chemikalien, welche in Europa in Mengen über einer Tonne/Jahr verwendet werden.

Ziele

Schutz für die menschliche Gesundheit Beschränkung von risikoreichen chemischen Stoffen am Markt

Betroffen sind


Hersteller der Stoffe

Importeure

Händler
Sicherheitsdatenblätter
Das Sicherheitsdatenblatt ist ein Instrument zur Übermittlung sicherheitsbezogener Informationen über Stoffe und Gemische. Der Lieferant (z.B. Hersteller, Importeur) muss ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen für
•	Stoffe und Gemische, welche die Kriterien zur Einstufung als gefährlich erfüllen
•	Persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe
•	Besonders besorgniserregende Stoffe
•	Bestimmte ungefährliche Gemische, die mindestens einen gesundheitsgefährdenden oder umweltgefährlichen Stoff enthalten.

Schritte der REACh Verordnung

Registrierung der Stoffe muss erfolgen, wenn die Menge eines bestimmten importierten oder hergestellten Stoffes über eine Tonne pro Jahr ausmacht. Es muss vom Hersteller oder Importeur ein Registrierungsdossier vorgelegt werden. Eine Stoffsicherheitsbeuerteilung muss zusätzlich erstellt werden, wenn die Grenze von 10 Tonnen pro Jahr erreicht wird.
Bewertung der Stoffe wird von einer Behörde durchgeführt. Dies kann zu einer Änderung der Beurteilung der Registranten führen. Zudem kann auch die zugelassene Verwendung geändert werden. Ein Stoff kann auch als besonders besorgniserregend eingestuft werden und damit die nachgestellten Verpflichtungen beeinflussen.
Zulassungspflichtig sind Stoffe, welche besonders besorgniserregend sind. Die nachgestellten Verpflichtungen der Zulassung müssen somit von den Anwendern eingehalten werden.
Beschränkungen können die Inverkehrbringung, die Herstellung oder auch die Verwendung verbieten oder zumindest beeinflussen.