Übersicht rechtliche Rahmenbedingungen des Green Deals

CLP Verordnung

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CLP Verordnung

Durch die Kriterien der Verordnung sollen gefährliche Chemikalien identifiziert und ihre Anwender über die jeweiligen Gefahren mit Hilfe von Standardsymbolen und -sätzen auf den Kennzeichnungsetiketten und in den Sicherheitsdatenblättern informiert werden. Außerdem werden auch für bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische spezielle Anforderungen an die Verpackung gestellt.

Ziele

Schutz für die menschliche Gesundheit Einheitliche Kennzeichnungen




CLP sieht so genannte Gefahrenklassen vor, die die Art der Gefahr beschreiben. Die Verordnung umfasst 17 Gefahrenklassen (ab Oktober 2020) für physikalische Eigenschaften (etwa „explosiv“ oder „auf Metalle korrosiv wirkend“), zehn für die menschliche Gesundheit (etwa „akut toxisch“ oder „karzinogen“) und eine für die Umwelt („gewässergefährdend“). Unter weitere Gefahren findet man die Klasse „Ozonschicht schädigend“. Die Gefahrenklassen werden in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential in Gefahrenkategorien unterteilt, denen bestimmte Kennzeichnungselemente, das sind z.B. Gefahrenpiktogramme sowie Gefahren- und Sicherheitshinweise (H-Sätze und P-Sätze), zugeordnet sind. Je nach Gefahrenkategorie gelten also bestimmte Symbole (Piktorgramme), Signalworte (z.B. „Gefahr“, „Achtung“) sowie Gefahren- und Sicherheitshinweise. CLP-Piktogramme haben einen weißen Hintergrund mit rotem Rand, ihre Form entspricht einem auf der Spitze stehenden Quadrat.
Zu finden sind solche Piktogramme zum Beispiel in den Sicherheitsdatenblätter der einzelnen Stoffe.