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Übersicht rechtliche Rahmenbedingungen des Green Deals
Digitaler Produktpass
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Digital Product Passport (DPP)
Digitaler Produktpass
Der Ruf nach immer niedrigeren Preisen hat dazu geführt, dass bei der Produktion andere Faktoren wie Nachhaltigkeit lange Zeit ausgeblendet wurden. Inzwischen befinden sich viele Produkte auf dem Markt, die nur eine kurze Haltbarkeitsdauer haben und schwer zu recyclen sind. Das bringt große Nachteile für Mensch und Umwelt mit sich.
Um den Aspekt der Nachhaltigkeit wieder mehr in den Fokus zu rücken, ist die Einführung des Digitalen Produktpasses geplant. Grundlage dafür ist der europäische
„Green Deal“
und der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft
„Circular Economy Action Plan“
(CEAP). Außerdem handelt es sich dabei um ein gefördertes Leitprojekt im Rahmen der Ausschreibung „Daten-Service-Ökosystem für den Digitalen Produktpass“ von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).
Es handelt sich um dezentral bereitgestellte, menschen- und maschinenlesbare Datenträger, welche beginnend 2027 für beinahe alle Produktsektoren eingeführt werden. Zahlreiche Produkte werden künftig mit eindeutig identifizierbaren Markern versehen, um spezifische Informationen wie zum Beispiel den CO
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-Fußabdruck, Reparierbarkeit oder toxische Inhaltsstoffe abrufbar zu machen.
Der digitale Produktpass
ist also ein strukturierter Datensatz produkt- bzw. materialbezogener Daten und
hat folgende Funktionen:
Sammeln von Produktinformationen über den Produktlebenszyklus hinweg
Digitale Speicherung von Daten
Einfacher Zugriff auf Daten (z. B. durch scanbare QR-Codes)
Es ist momentan noch relativ offen, welche Daten genau gesammelt und gespeichert werden, wie sie gespeichert werden, wie der Zugriff stattfindet und wer darauf zugreifen kann. Mit dem Beschluss der Ökodesignverordnung sowie dem Start der Delegated Acts, werden vermutlich nach und nach weitere Informationen zum Digitalen Produktpass verfügbar sein.
Folgende Details sind zu erwarten:
Der DPP wird voraussichtlich in den Sektoren
Textilien, Elektronik, Batterien, Kunststoffe, Möbel, Chemikalien sowie Bau als erstes
eingeführt
Es wird voraussichtlich
mehrere Zugriffsebenen
geben: Basisinformationen sollen frei verfügbar sein, detaillierte Informationen benötigen Zugriffsrechte
Der DPP wird
kreislaufbezogene Stamm- und Lebenszyklusdaten
enthalten.
Der Zugriff auf den DPP erfolgt durch einen
Unique Identifier
(QR, Barcode, NFC,…).
Vorteile
des digitalen Produktpasses sind die Förderung der Kreislauffähigkeit von Produkten, die bessere Informierung des Kunden bei der Kaufentscheidung sowie insgesamt mehr Transparenz entlang der Wertschöpfungskette.
Produkte deren Kreislauftauglichkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit und der Recyclingfähigkeit ihrer Komponenten
nicht
mit einem digitalen Produktpass nachgewiesen werden, dürfen künftig in der europäischen Union
nicht mehr verkauft oder verbaut
werden.
Der Batteriepass aus der Batterieverordnung wird der erste Anwendungsfall des DPP sein, er ist voraussichtlich ab 2027 verpflichtend. Er kann als Proof-of-Concept betrachtet werden, an dem sich der DPP für weitere Produktgruppen orientieren wird.
Der DPP ist keine rein europäische Bestrebung, er hat globale Auswirkungen. Denn auch Zulieferer von außerhalb der EU müssen alle nötigen Informationen für den DPP liefern. Alle in der EU verkauften Produkte müssen einen Produktpass nachweisen, auch wenn sie außerhalb der EU produziert wurden.
Der Digitale Produktpass wird als der Enabler für die Kreislaufwirtschaft gesehen. Mithilfe des digitalen Produktpasses sollen Daten entlang der Wertschöpfungskette verfügbar gemacht werden, um die Ressourceneffizienz auf verschiedene Weisen zu steigern.
Folgende
fünf Hauptziele
werden von der European Health and Digital Executive Agency (HaDEA, 2023) definiert:
Ermöglichung
des Austauschs wichtiger produktbezogener Informationen, die für die Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit von Produkten wesentlich sind.
Beschleunigung
des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft, Steigerung der Material- und Energieeffizienz, Verlängerung der Produktlebensdauer und Optimierung von Produktdesign, -herstellung, -nutzung und -umgang am Ende der Lebensdauer.
Schaffung
neuer Geschäftsmodelle für die Wirtschaftsakteure durch die Erhaltung und Optimierung von Kreislaufwerten (z. B. Produkt-as-a-Service-Aktivitäten, verbesserte Reparatur, Wartung, Wiederaufbereitung und Recycling) auf der Grundlage eines verbesserten Datenzugangs.
Unterstützung
für den Verbraucher, nachhaltige Entscheidungen zu treffen
Überprüfung
der Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen durch Behörden
Ab 2027
Weitere Informationen:
Der Digitale Produktpass - Plattform Industrie 4.0 (plattformindustrie40.at)
Quellen:
https://plattformindustrie40.at/blog/2023/11/29/der-digitale-produktpass/
Der Digitale Produktpass - Plattform Industrie 4.0 (plattformindustrie40.at)