Übersicht rechtliche Rahmenbedingungen des Green Deals

Richtlinien

Richtlinien

Im Überblick

Ein Ziel, welches von den EU-Ländern zu erreichen ist, wird im Rahmen einer Richtlinie festgelegt. Um diese Ziele zu erreichen, muss jedes Land selbst Rechtsvorschriften erlassen. Die Richtlinien beziehen sich auf Österreich.

Der Europäische "Green Deal"

Richtlinien

EU-Energiebesteuerungsrichtlinie

Die Energiebesteuerungsrichtlinie enthält Vorschriften für die Besteuerung von Energieerzeugnissen sowie von elektrischem Strom.

Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III)

Die Richtlinie verfolgt das Ziel, bis 2030 32 % der Energie aus erneuerbaren Quellen zu beziehen.

Emissionshandelsrichtlinie (EHS I)

Diese Richtlinie verpflichtet dazu, für jede Tonne ausgestoßenes CO₂ ein Emissionszertifikat zu besitzen.

Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL)

Die Industrieemissionsrichtlinie ist das wichtigste EU-Instrument zur Regulierung der Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen

Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel

Mit der Richtlinie werden die Verbraucher vor irreführenden Umweltaussagen und unlauteren Behauptungen geschützt.

Energieeffizienzrichtlinie (EED III)

Die Energieeffizienz muss von den EU-Ländern bei allen Entscheidungen im Energie- und Nichtenergiesektor berücksichtigt werden.

Recht auf Reparatur

Die Reparaturrichtlinie soll die Reparatur defekter Produkte erleichtern und nachhaltigen Konsum fördern.

EU-Verpackungsrichtlinie

Hier steht der gesamte Lebenszyklus der Verpackungen, die Nachhaltigkeit und Recyclingfähigkeit im Vordergrund.

Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gibt einheitliche verpflichtende europäische Berichtsstandards vor.

Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)

Durch diese Richtlinie soll der Gebäudesektor in der EU bis 2050 klimaneutraler gestaltet werden.

OIB Richtlinie 7

Die OIB 7 Richtlinie umfasst die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen im Gebäudesektor.

EU Abfallrahmenrichtlinie

Die EU-Abfallrahmenrichtlinie legt fest, wann bestimmte Abfälle nicht länger als Abfälle gelten. Dies erfolgt unter Zugrundelegu

Lieferkettenrichtlinie CSDDD

Die Lieferkettenrichtlinie soll soziale und ökologische Standards entlang globaler Aktivitätenketten verbessern.